Finnland-Lexikon: W

Wahlrecht in Finnland

Über das finnische Wahlrecht

In Finnland herrscht allgemeines und gleiches Wahlrecht. (Verhältniswahlrecht)

Jeder über 18 Jährige Staatsbürger darf wählen.

Es gibt keine Prozentklausel.

Finnland ist in 15 Wahlbezirke aufgeteilt.

-> Informationen zum Wahlfinanzierungs-Skandal in Finnland