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Handfeuerwaffen sollen künftig nur an Personen verkauft werden, die mindestens zwanzig Jahre alt sind, zwei Jahre Mitgliedschaft in einem Sportschützenclub nachweisen und ein Gutachten ihres Ausbilders vorlegen können.
Ferner soll die erstmalige Erlaubnis zum Waffenbesitz nur eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren haben.
Das Gesetz soll auch Anforderungen an die Ausbilder von Sportschützenvereinen und ihre Ausbildung enthalten.
Neugeregelt werden soll gleichfalls das Recht auf Jagdwaffen für Jugendliche unter 18 Jahren. So ist ein umfangreicher Eignungstest ähnlich der Musterung für den Wehrdienst angedacht.
Zudem soll im Zuge der Änderung des Waffenrechts auch das Polizeirecht geändert werden, um der Polizei bessere Informationsmöglichkeiten zu bieten.
Der Gesetzesvorschlag bedarf noch umfassender Diskussion und Zustimmung.
(11.03.2009) Quelle
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