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Im ersten Halbjahr 2009 erhielten 6.825 Bürger Finnlands die finnische Staatsbürgerschaft.
Im ganzen Jahr 2008 hat die Einwanderungsbehörde knapp 6.000 positive Entscheidungen getroffen.
Wie erklärt sich dieses Wachstum?
Vor allem durch eine Gesetzeserneuerung im Jahr 2003. Danach konnten ehemalige finnische Staatsbürger, die im Ausland leben ihre finnische Staatsbürgerschaft zurückerhalten, wenn sie eine entsprechende Erklärung bis Ende Mai letzten Jahres abgegeben haben. Zwei Staatsbürgerschaften sind nun möglich.
Ein weiterer Grund für das Anwachsen der Einbürgerungszahlen ist auch die beschleunigte Arbeit der zuständigen Behörde. Die Bearbeitungszeiten eines Antrages sind jetzt 200 Tage kürzer als noch im Jahr 2008.
Fast 80 Prozent der Antragsteller, deren Anträge bewilligt wurden, sind ehemalige Finnen oder deren Nachkommen.
Die grösste Gruppe der Antragsteller, die erstmals die finnische Staatsbürgerschaft beantragten, kam wieder aus Russland, auch wenn ihr Anteil um ein Fünftel gefallen ist.
Zahlreiche neue Staatsbürger kamen auch aus Somalia, Afghanistan, Iran und Irak.
Voraussetzung für die finnische Staatsbürgerschaft ist, dass der Antragsteller die letzten 6 Jahre ohne Pause in Finnland gelebt hat.
Ausnahmen gelten bei Ehegatten finnischer Staatsbürger und Einwanderern, die einen Flüchtlingsstatus erhalten haben.
Füür diese reicht es aus, vier Jahre in Finnland gelebt zu haben.
Ein Antrag auf die finnische Staatsbürgerschaft kostet 400 Euro.
Das Geld bekommt man auch dann nicht zurück, wenn die Entscheidung negativ ausfällt.
Bei einem neuen Antrag ist die Gebühr erneut fällig.
(30.07.2009, 12.50 Uhr, Quellen der Information: Finnische Einwanderungsbehörde, Karjalainen, Turun Sanomat)
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