Mutterschutz fängt in Finnland spätestens 30 Werktage vor dem Entbindungstermin an.
Man kann aber schon 50 Werktage vor Entbindungstermin in den Mutterschutz gehen, wenn man will.
Die werdende Mutter kann es sich in diesem gegebenen Rahmen selbst aussuchen, wann sie ihre 105 Werktage Mutterschutz (äitiysrahakausi) antritt.
Wenn die 105 Werktage verstrichen sind, fängt die Elternzeit (vanhempainrahakausi) an, die entweder die Mutter oder der Vater nutzen kann.
Diese Elternzeit beträgt 158 Werktage.
Ist diese Zeit auch verstrichen ist, ist das Baby ca. 9 Monate alt.
Während des Mutterschutzes wird eine Summe ausgezahlt, die sich nach dem versteuerten Einkommen des letzten abgeschlossenen Steuerjahres richtet.
Die meisten Arbeitgeber zahlen während der ersten 2-3 Monate des Mutterschutzes volles Gehalt für die Mütter.
Dann wird das Mutterschutzgeld an den Arbeitgeber ausgezahlt, der also noch den Differenzbetrag "draufzahlt".
Danke an Suzanne für die Infos