Laut Artikel 105, der im März 2000 angenommenen neuen finnischen Verfassung, hat der Präsident das Gnadenrecht.
Dieser Artikel ist eigentlich nicht neu in der Verfassung.
Seine Handhabung durch die Präsidenten aber sehr unterschiedlich.
In der Amtszeit von Ahtisaari ging die Zahl der Antragsteller durch die selten gezeigte Milde von 1995 300 auf 150 im Jahr 1999 zurück.
Tarja Halonen erhielt bereits im ersten Halbjahr 2000 117 Gesuche. Und sie gewährte 8 Mal Gnade und ließ in weiteren 60 Angelegenheiten Milde walten.
Meist in solchen Fällen, in denen es darum ging, wegen Drogenbesitz oder Drogendelikte verhängte Zwangsgelder zu erlassen oder zu reduzieren, weil das betreffende Gesetz die Verhängung von Zwangsgeldern nicht zwingend vorschreibt.