Finnland Lexikon - A
In Finnland gelten für den Umgang mit der Natur die sogenannten Jedermannsrechte.
Zu den Jedermannsrechten gehört das "Stippruten- und Eisangeln".
Das heisst, Jeder darf ohne Fischereiabgabe und gesonderte Genehmigung Stippruten und Eisangeln.
Konkret bedeutet das: Aussschliesslich das Angeln ohne Wurfrolle und mit einem Wurm als Köder ist von den Jedermannsrechten gedeckt.
Für alle anderen Fälle gilt in Finnland generell: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können gebührenfrei angeln.
Alle 18-64 jährige Angler benötigen nach den finnischen Vorschriften
zwei Genehmigungen
Für beide gilt, dass sie
Die staatliche Fischereiabgabe beträgt in Finnland 2009 (wie auch in den Vorjahren bereits) 20 Euro bzw. 6 Euro für eine Woche.
Sie ist auf das Konto der Fischereiverwaltung bei der Nordea Bank 166030-101496 einzuzahlen.
Hier gilt es zwischen Spinnfischereigebühr und einer vom Eigentümer des Gewässers ausgestellten Angelerlaubnis zu unterscheiden.
Sie berechtigt zum Angeln mit einer Rute, einer Rolle und einem Spinner bzw. Blinker auf dem Territorium einer Provinz Finnlands und beträgt 2009 29 Euro oder 7 Euro für eine Woche.
Ihr Preis wird von einem Fischereibezirk, einem Fischereigebiet, einer Gemeinde, einer Privatperson oder vom Zentralamt für Forstwirtschaft (Metsähallitus) festgelegt und sie wird auch von den Genannten verkauft.
» Konkrete Angaben zu Zahlungsempfängern, Bankverbindungen etc. finden Sie auf der deutschsprachigen Informations-PDF des Zentralverbandes der Fischereiwirtschaft Finnlands.